- Der Antragsteller reicht vor der massgeblichen finanziellen Verpflichtung zur Umsetzung des Vorhabens beim Programmeigner einen Antrag zur Programmteilnahme ein. Die Antragsformulare sind in der Regel auf den Programmwebseiten verfügbar.
- Der Programmeigner prüft die Anträge und stellt dem Antragssteller – bei Erfüllung der Aufnahmekriterien – einen Programmteilnahmevertrag zu. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrags tritt das Vorhaben dem Programm bei.
- Der Programmteilnehmer setzt das bewilligte Vorhaben um. Er orientiert den Programmeigner regelmässig über die Fortschritte bei der Umsetzung.
- Der Programmteilnehmer führt, in Absprache mit dem Programmeigner, in der Regel jährlich ein Monitoring der erzielten Emissionsreduktionen durch, für welche die Ausstellung von Bescheinigungen beantragt wird.
- Eine unabhängige, vom BAFU zugelassene (nicht diejenige, die das Programm validiert hat) und vom Programmeigner beauftragte Stelle verifiziert den vom Programmeigner, basierend auf dem Monitoring der Programmteilnehmer, erstellten Monitoringbericht.
- Der Programmeigner reicht den Monitoring- und Verifizierungsbericht beim BAFU ein und erhält im Umfang der nachgewiesenen Emissionsreduktionen Bescheinigungen.
- Die Bescheinigungen werden im Emissionshandelsregister vom Konto des Programmeigners auf das Konto der Stiftung KliK übertragen oder direkt vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) auf das Konto der Stiftung ausgestellt.
- Der Programmeigner stellt der Stiftung KliK Rechnung für die übertragenen Bescheinigungen. Die Stiftung KliK überweist die vereinbarte Abgeltung dem Programmeigner, der wiederum dem Programmteilnehmer den vertraglich vereinbarten Beitrag weiterleitet.
- Die Punkte 4 bis 8 wiederholen sich in regelmässigen Abständen bis zum Ende der Bewilligungsdauer bzw. bis zum Ende der Vertragsdauer.