Bei den
Landwirtschaftsbetrieben existieren vereinzelte Massnahmen, die
bescheinigungsfähige Reduktionen erzielen, insbesondere: Heutrocknung, bei der Milchkühlung, bei der Wärmedämmung und
bei Heizsystemen in der Viehwirtschaft.
Eine Abklärung hat ergeben, dass der Auslöseeffekt über Bescheinigungseinnahmen zu gering wäre.