Unternehmen

Programme im Bereich

Klimafreundliche Kälte

Programmbeschrieb

Die Programme im Bereich Klimafreundliche Kälte fördern verschiedene Massnahmen zum Einsatz klimafreundlicher Kältemittel.

In der Schweiz existiert eine grosse Zahl stationärer Kälteanlagen für industrielle und gewerbliche Anwendungen, insbesondere in der Lebensmittelwirtschaft und den Kühlketten des Detailhandels. Der Grossteil dieser Anlagen wird mit stark klimaschädigenden HFKW-Kältemitteln betrieben. Während ihrer Lebensdauer verlieren diese Anlagen durch diffuse Verluste oder Leckagen kontinuierlich geringe Mengen an Kältemittel und verursachen damit erhebliche Klimaschäden. Je nach Kältemittel, Art und Grösse der Anlage können die so entstehenden direkten Treibhausgasemissionen einige Dutzend bis über tausend Tonnen CO₂ pro Jahr umfassen.

Trotz der weitgehenden Regulierung im Rahmen der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) werden noch immer mehrheitlich HFKW-Kältemittel verwendet. Durch am Markt verfügbare alternative Kältemittel – darunter CO₂, Ammoniak, Propen, etc. – können Emissionen zwar reduziert werden, allerdings sind sie mit deutlichen Mehrkosten verbunden.

Mit dem Programm Klimafreundliche Kälte fördert die Stiftung KliK den Einsatz solcher klimafreundlicher Kältemittel in drei Modulen. Die Umsetzung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Verband für Kältetechnik (SVK).

Projekt anmelden und umsetzen: je früher, desto besser!

Aufgrund des Auslaufens des Kompensationsmechanismus und des Nachfüllverbots für Kältemittel mit einem GWP von 2500 oder mehr ab 2030, muss die Stiftung KliK die Aufnahme neuer Projekte im Programm Klimafreundliche Kälte in den kommenden Jahren einschränken.

Um im verbleibenden Zeitraum bis 2030 weiterhin die aktuell attraktiven Beiträge zahlen zu können, können wir neue Projekte nur noch wie folgt aufnehmen:

Modul 1 “Vorzeitiger Ersatz von HFKW-Anlagen”:

  • Volle Beitragssätze bei Umsetzung (= Stilllegungsdatum) bis Ende 2025

  • Gekürzte Beitragssätze bei Umsetzung bis Ende 2026

Modul 2 “Klimafreundliche Kleinanlagen”:

  • Volle Beitragssätze bei Umsetzung (= Datum Inbetriebnahme) bis Ende 2025, danach Einstellung des Moduls

Modul 3 “Kältemittelwechsel in HFKW-Anlagen”:

  • Volle Beitragssätze bei Umsetzung (= Umrüstungsdatum) bis Ende 2025

  • Gekürzte Beitragssätze bei Umsetzung bis Ende 2026