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Vorzeitiger Ersatz von HFKW-Anlagen
Was wird gefördert?
Teilnahmebedingungen
Was wird gefördert?
Gefördert wird der vorzeitige – d.h. vor Ende der technischen Lebensdauer erfolgende – Ersatz von HFKW-Anlagen über der Leistungsgrenze der ChemRRV durch eine Anlage mit klimafreundlichem Kältemittel.
Förderbar sind Anlagen in den Bereichen Supermarktkälte sowie Industrie, Gewerbe und Klimakälte. Förderbare Kältemittel sind natürliche Kältemittel (z.B. CO₂ (R744), NH3 (R717), Propan (R290), Isobutan (R600a)) oder synthetische Kältemittel mit sehr geringem Treibhausgaspotential (GWP < 10), z.B. HFO.
Um eine Förderung zu erhalten, muss ein Projekt frühzeitig, d.h. vor dem definitiven Entscheid zur Ausführung (Auftragsvergabe), am Programm angemeldet werden.
Teilnahmebedingungen
Anforderungen an die Bestandsanlage:
Ersetztes Kältemittel: HFKW oder anderes Kältemittel gemäss Anhang 1.5 ChemRRV
Alter: max. 20 Jahre (30 Jahre bei Kompressorwechsel)
Funktionstüchtigkeit: mind. 5 Jahre Weiterbetrieb wäre möglich
Stilllegung: Ordnungsgemässe Ausserbetriebnahme und Kältemittel-Entsorgung
Freiwilligkeit: Ersatz nicht vorgeschrieben / betrieblich notwendig
Anforderungen an die Neuanlage:
Neues Kältemittel: muss zulässig sein
Unwirtschaftlichkeit: Neuanlage ist ohne den Förderbeitrag unwirtschaftlich
Die ausführlichen Teilnahmebedingungen finden sich in der Wegleitung.