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Vorzeitiger Ersatz von HFKW-Anlagen

Was wird gefördert?

Teilnahmebedingungen

Was wird gefördert?

Gefördert wird der vorzeitige – d.h. vor Ende der technischen Lebensdauer erfolgende – Ersatz von HFKW-Anlagen über der Leistungsgrenze der ChemRRV durch eine Anlage mit klimafreundlichem Kältemittel.

Förderbar sind Anlagen in den Bereichen Supermarktkälte sowie Industrie, Gewerbe und Klimakälte. Förderbare Kältemittel sind natürliche Kältemittel (z.B. CO₂ (R744), NH3 (R717), Propan (R290), Isobutan (R600a)) oder synthetische Kältemittel mit sehr geringem Treibhausgaspotential (GWP < 10), z.B. HFO.

Um eine Förderung zu erhalten, muss ein Projekt frühzeitig, d.h. vor dem definitiven Entscheid zur Ausführung (Auftragsvergabe), am Programm angemeldet werden.

Teilnahmebedingungen

Anforderungen an die Bestandsanlage:

  • Ersetztes Kältemittel: HFKW oder anderes Kältemittel gemäss Anhang 1.5 ChemRRV

  • Alter: max. 20 Jahre (30 Jahre bei Kompressorwechsel)

  • Funktionstüchtigkeit: mind. 5 Jahre Weiterbetrieb wäre möglich

  • Stilllegung: Ordnungsgemässe Ausserbetriebnahme und Kältemittel-Entsorgung

  • Freiwilligkeit: Ersatz nicht vorgeschrieben / betrieblich notwendig

Anforderungen an die Neuanlage:

  • Neues Kältemittel: muss zulässig sein

  • Unwirtschaftlichkeit: Neuanlage ist ohne den Förderbeitrag unwirtschaftlich

Die ausführlichen Teilnahmebedingungen finden sich in der Wegleitung.