Stiftung KliK

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Internationale Aktivitäten der Stiftung KliK

Wir fördern im Ausland diverse Klimaschutzaktivitäten in Ländern mit bilateralem Klimaabkommen.

Die Schweiz sieht im Rahmen ihres Klimaziels vor, nicht nur die inländischen Emissionen zu begrenzen, sondern auch Emissionen im Ausland zu reduzieren. Die Schweiz will dazu Artikel 6.2 des Pariser Übereinkommens nutzen, um solche Emissionsreduktionen als Beitrag zu ihrem Klimaziel anzurechnen. Dazu bedarf es eines bilateralen Klimaabkommens, das die doppelte Anrechnung der Emissionsreduktionen ausschliesst. Die Stiftung KliK finanziert die Entwicklung von Klimaschutzaktivitäten und kauft die resultierenden, als Internationally Transferred Mitigation Outcomes (ITMOs) bezeichneten Emissionszertifikate, die sie an die Schweiz übergibt.

Die von der Stiftung KliK unterstützten Klimaschutzaktivitäten müssen sowohl von der Schweiz wie auch vom jeweiligen Partnerland autorisiert werden. ITMOs werden nur für verifizierte Emissionsreduktionen ausgestellt, die über jene hinausgehen, zu denen sich das Partnerland unter dem Pariser Übereinkommen selbst verpflichtet hat. Im Einklang mit Artikel 6 des Pariser Übereinkommens wird im Rahmen der Autorisierung geprüft, inwieweit die konkrete Klimaschutzaktivität die Ambitionen der beteiligten Länder stärkt und soziale, ökologische und gesundheitliche Vorteile erzielt.

Bilaterale Klimaabkommen

Partnerländer der Schweiz

Alle Informationen zu den Ländern, in denen die Stiftung KliK Klimaschutzaktivitäten finanziert, und zu den Teilnahmebedingungen.

Zur Länderseite (English only)

Wie kommt ein Land zu einem bilateralen Klimaabkommen mit der Schweiz?

Die Vertreter interessierter Länder müssen sich direkt an das schweizerische Bundesamt für Umwelt (BAFU) wenden und die Aufnahme von Gesprächen beantragen. Die Stiftung KliK ist in die Auswahl von Ländern und den Abschluss der bilateralen Klimaabkommen nicht involviert.

Vorteile einer Kooperation mit der Schweiz unter Artikel 6.2 des Pariser Übereinkommens

Vorteil 1

Positive Nebeneffekte für das transferierende Land

Klimaschutzaktivitäten müssen gemäss Pariser Übereinkommen über die Minderung von Treibhausgasemissionen hinaus positive Nebeneffekte erzielen. Dazu gehören z.B. positive Gesundheitseffekte, Kostenersparnisse für Haushalte, die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Anregung zu Investitionen, usw. Die durch eine Aktivität erwarteten Nebeneffekte müssen im Rahmen der Autorisierung dargelegt werden und den Ansprüchen der Schweiz und des Partnerlandes genügen.

Vorteil 2

Zugang zu andernfalls nicht realisierbaren Massnahmen

Zur Minderung der Treibhausgasemissionen wird ein Land verschiedene Massnahmen und Vorschriften in Erwägung ziehen. Davon werden sich einige trotz ihrer prinzipiellen Sinnhaftigkeit und Wirksamkeit aus verschiedenen Gründen als nicht realisierbar erweisen.

Angesichts begrenzter Kapazitäten und Budgets wird sich ein Land auf Massnahmen konzentrieren, welche die geringsten Emissionsreduktionskosten aufweisen, und Massnahmen unberücksichtigt lassen, welche teuer, technisch anspruchsvoll oder geografisch abgelegen sind. Solche Massnahmen können unter Artikel 6.2 mit der Stiftung KliK umgesetzt werden.

Vorteil 3

Steigerung der inländischen Emissionsreduktionen

Wenn das Ausmass der effektiv durch eine Klimaschutzaktivität ausgelösten Emissionsreduktionen höher ist als die Anzahl transferierter ITMOs, verzeichnet das transferierende Land einen Nettovorteil.

Vorteil 4

Kapazitätsaufbau

Eine Klimaschutzaktivität wird nur zeitlich begrenzt finanziert. Wenn die Anreizstruktur für eine Klimaschutzaktivität einmal aufgebaut und lokale Mitarbeiter ausgebildet worden sind, kann das Land die Aktivität mit seinen eigenen Ressourcen und Kapazitäten weiterführen und damit zur Erreichung seines nationalen Klimaziels beitragen.

Vorteil 5

Transformation

Im Idealfall entwickeln sich die Rahmenbedingungen im Verlauf einer Klimaschutzaktivität dahingehend, dass nach Beendigung des kooperativen Ansatzes keine weitere Unterstützung mehr nötig ist. Beispiele dafür sind Verhaltensänderungen, Anpassungen der Produktionsstandards oder die Entstehung eines reifen Marktsegmentes.

1

Partizipationsprozess

Möchten Sie eine Massnahme zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen umsetzen? Erfahren Sie, wie die Stiftung KliK Klimaschutzaktivitäten fördert.

Unterstützte Aktivitäten

Hier finden Sie die von der Stiftung KliK unterstützten Klimaschutzaktivitäten. Von Green Cooling über Clean Cooking bis hin zu nachhaltig produzierter Biomasse und Elektromobilität.

News International

Lesen Sie News über unsere Klimaschutzaktivitäten im Ausland (English only)

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