Unternehmen

Klimafreundliche Kälte

Modul 1

HFKW-Anlagen vorzeitig ersetzen

KliK

Programm

Dieses Programm richtet sich an
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Programmbetreuung

Simultec AG
+41 44 563 86 23
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Verantwortlich bei KliK

Darja Aepli
Leiterin Inland

Programmbeschrieb

Das Programm fördert den vorzeitigen Ersatz von HFKW-Anlagen in Supermärkten, Industrie, Gewerbe und Klimakälte durch Anlagen mit klimafreundlichen Kältemitteln.

HFKW-Anlagen über der Leistungsgrenze müssen gemäss den Regelungen der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) am Ende ihrer Lebensdauer durch klimafreundliche Alternativen ersetzt werden. Im Falle von bestehenden Anlagen besteht jedoch keine Pflicht zur Sanierung, so dass diese in ihrer Restlebenszeit weiterhin Treibhausgasemissionen in erheblichem Umfang verursachen.

Warum am Programm Ersatz von HFKW-Anlagen teilnehmen?

  • Attraktive Förderbeiträge

  • Tiefere Betriebskosten

  • Geringeres Störungsrisiko

  • Klima-Vorreiter werden

Teilnahmebedingungen: Was wird gefördert?

Anforderungen an die Bestandsanlage:

  • Ersetztes Kältemittel: HFKW oder anderes Kältemittel gemäss Anhang 1.5 ChemRRV

  • Alter: max. 20 Jahre (30 Jahre bei Kompressorwechsel)

  • Funktionstüchtigkeit: mind. 5 Jahre Weiterbetrieb wäre möglich

  • Stilllegung: Ordnungsgemässe Ausserbetriebnahme und Kältemittel-Entsorgung

  • Freiwilligkeit: Ersatz nicht vorgeschrieben / betrieblich notwendig


Anforderungen an die Neuanlage:

  • Neues Kältemittel: muss zulässig sein

  • Unwirtschaftlichkeit: Neuanlage ist ohne den Förderbeitrag unwirtschaftlich


Die ausführlichen Teilnahmebedingungen finden sich in der Wegleitung, siehe Download-Hub.


Beitragsrechner: Wie wird gefördert?

Mit unserem Beitragsrechner können Sie den zu erwartenden individuellen Förderbeitrag selbst ermitteln. Bitte beachten Sie, dass das Resultat der Berechnung nicht verbindlich ist und keine Zusage darstellt. Der definitive Förderbeitrag wird Ihnen von der Stiftung KliK bei Teilnahme am Programm mitgeteilt.

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Klimafreundliche Kälte
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Klimafreundliche Kälte

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Förderverfahren: Von der Teilnahme zum Förderbeitrag

Erfahren Sie, wie Sie am Förderprogramm teilnehmen können.

Um am Programm teilzunehmen, muss vor der Auftragsvergabe an die ausführende Kältefirma eine Anmeldung bzw. ein Antrag über das Online-Portal eingereicht werden.

  • Wenn vor der Auftragsvergabe noch nicht alle Nachweise für den vollständigen Antrag vorliegen, kann das Projekt durch eine Anmeldung rechtzeitig offiziell registriert werden. Die Anmeldung ist optional und ersetzt die Einreichung eines vollständigen Antrags nicht.

  • Wenn vor der Bestellung bzw. der Auftragsvergabe die vollständigen Antragsunterlagen bereits vorliegen, kann der Antrag ohne vorherige Anmeldung direkt gestellt werden. Ohne vorherige Anmeldung muss der Antrag vor der Auftragsvergabe an die ausführende Kältefirma eingereicht werden, ansonsten vor Realisierung des Projekts.

Mit der Antragstellung müssen die folgenden Nachweise beigebracht werden:

  • Bestandsanlage: Technische Dokumentation, Fotos, Bestätigung der Funktionstüchtigkeit, Situationsplan

  • Berechnungen zum Stromverbrauch alt/neu (bei Gewerbe- und Industriekälte)

  • Offerte der Neuanlage mit Leistungsgarantie SVK (sofern vorhanden)

Nach positiver Antragsprüfung erhalten Sie von der Stiftung KliK eine Bestätigung sowie einen Teilnahmevertrag per Post. Der Vertrag hält die Höhe der Förderbeiträge und die Modalitäten ihrer Auszahlung fest. Zudem bestimmt er die Pflichten des Programmteilnehmers, insbesondere zur Erfassung und Mitteilung von Daten. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis Ende 2030.

Die Projektdokumentation umfasst die folgenden Nachweise für die Projektumsetzung, welche innert 90 Tagen nach der Projektumsetzung über das Online-Portal eingereicht werden müssen:

  • Bestandsanlage: Ausserbetriebnahme, Entsorgung Kältemittel (falls GWP ≥ 2500: VeVa-Begleitschein oder analoges Dokument, mit Auftrag zur Vernichtung)

  • Neuanlage: Situationsplan, Foto, Inbetriebnahme

  • Datum der Auftragserteilung

  • Beleg für Investitionsvolumen

  • Leistungsgarantie SVK

Die Auszahlung des Förderbeitrags erfolgt im Anschluss an die Projektdokumentation. Der Teilnehmer erhält bei positiver Prüfung einen Bescheid über die Auszahlung.


Programm Ersatz von HFKW-Anlagen

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Melden Sie sich jetzt bei der Stiftung KliK für das Programm Ersatz von HFKW-Anlagen an!

Zur Anmeldung
Kennzahlen zum Programm

Kennzahlen

Programm Nummer BAFU

0107

Programmstandort

ganze Schweiz

Emissionsreduktionsmenge (in Tonnen CO₂e)

Erwartet bis 2030: 179'000

Inbetriebnahme

19.01.2016

Dokumente Klimafreundliche Kälte Modul 1

31/05/2024

Wegleitung Kälte Modul 1

26/03/2024

Richtlinie Zuordnung Anlagentyp

26/03/2024

Richtlinie Beurteilung Anlagezustand

25/02/2025

Liste der Teilnehmer

Hier finden Sie die Liste der Teilnehmer am Programm Klimafreundliche Kälte

28/04/2025

Mustervertrag Klimafreundliche Kälte

26/03/2024

Leistungsgarantie SVK

26/03/2024

Berechnung Stromverbrauch

25/04/2024

Merkblatt Entsorgung Kältemittel

19/10/2023

Stilllegungsprotokoll

Haben Sie noch Fragen zum Programm Ersatz von HFKW-Anlagen? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir geben Ihnen gerne Auskunft.

Darja Aepli
Leiterin Inland

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