Um am Programm teilzunehmen, muss vor der Auftragsvergabe an die ausführende Kältefirma eine Anmeldung bzw. ein Antrag über das Online-Portal eingereicht werden.
Wenn vor der Auftragsvergabe noch nicht alle Nachweise für den vollständigen Antrag vorliegen, kann das Projekt durch eine Anmeldung rechtzeitig offiziell registriert werden. Die Anmeldung ist optional und ersetzt die Einreichung eines vollständigen Antrags nicht.
Wenn vor der Bestellung bzw. der Auftragsvergabe die vollständigen Antragsunterlagen bereits vorliegen, kann der Antrag ohne vorherige Anmeldung direkt gestellt werden. Ohne vorherige Anmeldung muss der Antrag vor der Auftragsvergabe an die ausführende Kältefirma eingereicht werden, ansonsten vor Realisierung des Projekts.
Mit der Antragstellung müssen die folgenden Nachweise beigebracht werden:
Bestandsanlage: Technische Dokumentation, Fotos, Bestätigung der Funktionstüchtigkeit, Situationsplan
Berechnungen zum Stromverbrauch alt/neu (bei Gewerbe- und Industriekälte)
Offerte der Neuanlage mit Leistungsgarantie SVK (sofern vorhanden)
Nach positiver Antragsprüfung erhalten Sie von der Stiftung KliK eine Bestätigung sowie einen Teilnahmevertrag per Post. Der Vertrag hält die Höhe der Förderbeiträge und die Modalitäten ihrer Auszahlung fest. Zudem bestimmt er die Pflichten des Programmteilnehmers, insbesondere zur Erfassung und Mitteilung von Daten. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis Ende 2030.