Ausblick auf die Kompensationspflicht ab 2025

Stiftung KliK | In der Schweiz tritt am 1. Januar 2025 das revidierte CO2-Gesetz in Kraft, welches von den Eidgenössischen Räten im März dieses Jahres verabschiedet wurde. Anders als 2021 wurde dieses Mal das Referendum nicht ergriffen. Der darin zum Ausdruck kommende Mangel an politischer Angriffsfläche ist eine unmittelbare Folge der Tatsache, dass das Gesetz kaum Neues bringt. Es setzt im Wesentlichen auf die bewährten klimapolitischen Instrumente und verschärft diese nur massvoll.

Die wohl stärkste Verschärfung betrifft die Kompensationspflicht bei fossilen Treibstoffen. So verdoppelt sich die Menge der im Durchschnitt der Jahre 2025 bis 2030 jährlich zu kompensierenden CO2-Emissionen verglichen mit dem Durchschnitt der Jahre 2021 bis 2024 auf 5 Mio. Tonnen. Den maximalen Kompensationsaufschlag von 5 Rappen pro Liter Treibstoff liess das Parlament hingegen unangetastet.

Ohne die dafür verfügbaren Mittel zu erhöhen, sollen also doppelt so viele zertifizierte Emissionsreduktionen aus Klimaschutzaktivitäten finanziert werden wie bis anhin. Dies ist nur möglich, wenn auf die Verpflichtung zur Erzielung von Emissionsreduktionen in der Schweiz teilweise verzichtet wird zugunsten einer vermehrten Reduktion von Emissionen im Ausland, die pro Einheit viermal weniger kostet. Entsprechend will der Bund die Pflicht zur Kompensation im Inland um 3 Prozentpunkte vermindern und jene im Ausland um 12 Prozentpunkte erhöhen.

Mit Näherrücken des Jahrs 2030 wird es zunehmend schwierig, qualitativ herausragende Klimaschutzaktivitäten im erforderlichen Ausmass auszulösen und umzusetzen. Wir verlangen daher in unserer Stellungnahme zur Revision der CO2-Verordnung, dass der Bundesrat heute bereits den Kompensationssatz bis 2035 festlegt, um den für langfristige Investitionen benötigten Horizont zu schaffen.

Schweiz im Fokus

Wärmeverbünde: Anmeldungen nur noch bis Ende 2025 möglich

Das Förderprogramm für Wärmeverbünde mit klimafreundlichen Energiequellen wie Biomasse oder Abwärme kann neue Projekte nur noch bis Ende 2025 aufnehmen. Dies vor dem Hintergrund, dass die gesetzliche Kompensationspflicht für Treibstoffimporteure und damit der Auftrag an die Stiftung KliK, Klimaschutzprojekte zu finanzieren, noch bis Ende 2030 gilt. Eine Fortführung darüber hinaus ist noch ungewiss. Die Anmeldung eines neuen oder erweiterten Wärmeverbunds mit erneuerbaren Energiequellen ist deshalb noch bis spätestens 31.12.2025 möglich.

Um eine Förderung zu erhalten, muss ein Projekt vor der ersten namhaften Auftragsvergabe (z.B. Bestellung Kessel oder Werkvertrag) am Programm angemeldet werden.

Finden Sie die passende Förderung für Ihr Heizungsprojekt!

Planen Sie den Ersatz einer fossilen Heizung oder möchten Sie Ihre jetzige Heizung optimieren? Mit dem digitalen Ratgeber der Stiftung KliK finden Sie rasch und bequem die passende Förderung für eine Heizungsoptimierung oder Sanierung.

E-Baufahrzeuge und E-Hoflader: jährlicher Betriebsbeitrag statt Investitionsbeitrag ab 2025

Die Stiftung KliK zahlt Programmteilnehmern, die ihr E-Baufahrzeug oder ihren E-Hoflader noch in diesem Jahr in Betrieb nehmen, einen Investitonsbeitrag. Auch danach bleibt das Förderprogramm für klimafreundliche Baufahrzeuge attraktiv. Der Abgeltungsmodus ändert sich jedoch: Wer seinen E-Bagger oder E-Hoflader ab dem 1.1.2025 in Betrieb setzt, erhält jährlich einen Betriebsbeitrag (ab Inbetriebnahme). Die Höhe des Förderbeitrags bemisst sich an der Klimaschutzwirkung des Einsatzes eines elektrischen im Vergleich zu einem dieselbetriebenen Fahrzeug und beträgt CHF 200 pro reduzierte Tonne CO2.

Erfolgreiche Förderprogramme im Verkehr für den Verkehr

Umlagerung Strasse auf Bahn

Eines der erfolgreichsten Klimaschutzprojekte der Schweiz: Das 2014 in Betrieb genommene Umlagerungsprogramm, das die Stiftung KliK gemeinsam mit der EnAW entwickelt hat, ist um ein Vielfaches erfolgreicher als ursprünglich angenommen.

H₂-Busse für Fribourg

Bei den Freiburgischen Verkehrsbetrieben (TPF) werden Klimaschutz, Nachhaltigkeit und Innovation grossgeschrieben. Ab 2025 sollen die ersten Brennstoffzellenbusse – unterstützt durch die Stiftung KliK – auf den Freiburger Strassen rollen.

International im Fokus

Ghana: Sicht- und fühlbare Effekte des Pariser Abkommens

Accra | Am 17. Oktober veranstaltete die Stiftung KliK zusammen mit dem Ghana Carbon Market Office (CMO) einen Event in Ghanas Hauptstadt Accra, bei dem die bisher entwickelten Artikel 6.2-Aktivitäten vorgestellt wurden (siehe auch Titelbild). "Showcasing the Power of Article 6 in Ghana" lautete der offizielle Titel des Anlasses, der engagierte Programmeigner und Programmentwickler mit interessierten Investoren und Vertretern von offiziellen Behörden aus der Schweiz und Ghana zusammenbrachte. Die Präsentationen der zum Teil schon sehr weit fortgeschrittenen Klimaschutzaktivitäten zeigten in einer Art interaktivem Schaufenster, welche Technologien unter Artikel 6.2 gefördert werden sollen. Man konnte Erfahrungen austauschen, Ideen sammeln und sich inspirieren lassen.

So erfuhren die Teilnehmenden zum Beispiel von neuartigen elektrischen Kochherden, die dereinst zu erschwinglichen Preisen angeboten werden sollen, von Anlagen zur Palmölgewinnung, die modernisiert werden, um damit eine klimafreundlichere Produktion zu ermöglichen, von elektrischen Fahrrädern und Bussen, von Solaranlagen auf Hausdächern oder von der Möglichkeit, aus Biomasse Energie zu gewinnen.

Ghana kann aus der Liste von Ländern mit bilateralem Klimaabkommen mit der Schweiz besonders viele weit entwickelte Projekte vorweisen. Einige stehen kurz vor der Implementierung, andere werden zurzeit validiert. Allen gemeinsam ist das grosse Engagement, mit dem sie Aktivitäten zum Schutz des Klimas vorantreiben. Die präsentierten Programme werden durch eine Förderung der Stiftung KliK finanziell tragfähig.

Klimakonferenz COP29: Offizielles Side Event der Stiftung KliK

Baku | Die 29. Tagung der Vertragsparteien des UN-Rahmenübereinkommens über Klimaänderungen findet noch bis am 22. November in Aserbaidschans Hauptstadt Baku statt.

Die Stiftung KliK nimmt als Beobachterorganisation an dieser COP29 teil. Ziel ist, mit interessierten Parteien aus Ländern mit einem bilateralen Klimaübereinkommen oder in aktiven Verhandlungen mit der Schweiz über die Entwicklung von Klimaschutzaktivitäten gemäss Artikel 6.2 (Pariser Abkommen) zu diskutieren. Gemeinsam mit Japan, A6IP/IGES, GEC und der Schweiz hat die Stiftung KliK am 16. November ein offizielles Side Event zum Thema "Hohe Integrität bei der Implementierung von Artikel 6.2" veranstaltet. Dabei ging es um Stand der Zusammenarbeit mit den mittlerweile 13 Partnerländern der Schweiz*, um aktuelle und von der Stiftung KliK geförderte Klimaschutzaktivitäten sowie um Anregungen für Interessierte für deren eigene Projekte.

Das Team der Stiftung erläuterte vor Ort die Anforderungen an eine finanzielle Unterstützung und ging dabei auf Möglichkeiten und Bedürfnisse sowohl der staatlichen Akteure als auch des Privatsektors ein. Der Side Event sowie der Besuch der Konferenz insgesamt bieten optimale Gelegenheiten, neue Kontakte mit Entwicklern von Klimaschutzaktivitäten und Anbietern von Technologien zu knüpfen.

*Chile, Dominica, Georgien, Ghana, Malawi, Marokko, Peru, Senegal, Thailand, Tunesien, Ukraine, Uruguay, Vanuatu

Veranstaltungen Schweiz

Im November werden wir wiederum an einigen Veranstaltungen mit dabei sein und über unsere Förderprogramme sprechen:

19. November 2024 | 09:15-12:00

AgroCleanTech-Tagung 2024

Zum Thema "Klimaschutz entlang der Wertschöpfungskette in Wert setzen", Zollikofen, Bern
28. November 2024 | ab 09:00-16.30

PUSCH Tagung "Netto Null"

Pusch – Praktischer Umweltschutz und Trägerverein Energiestadt, mit Anmeldung, Bern