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Mobile Pelletheizungen

Was wird gefördert?

Teilnahmebedingungen

Was wird gefördert?

Das Programm fördert den Einsatz von luft- und wassergeführten mobilen Pelletheizungen aller Leistungsklassen ab 50 kW. Die Förderbeiträge werden an die Eigentümer der Geräte ausbezahlt.

Um eine Förderung zu erhalten, muss ein Projekt vor der finanziellen Verpflichtung, d.h. vor der Bestellung eines Geräts, am Programm angemeldet werden. Sie wollen eine mobile Pelletheizung mieten? Dank dem Programm können Ihnen die Vermieter von Geräten marktfähige Mietkonditionen anbieten. Finden Sie auf der Liste der Gerätevermieter den passenden Kontakt.

Teilnahmebedingungen

  • Technologie: luft- oder wassergeführte mobile Pelletheizungen, Nennleistung mindestens 50 kW

  • Einsatzort: Schweiz; bedingte Förderung in Kantonen, die den Einsatz von fossilen Heizungen einschränken (BS, BL, BE, GE, ZG)

  • Wirtschaftlichkeit: Gerätebetrieb ohne Förderung unwirtschaftlich

  • Auflagen und Vorschriften: Einhaltung der LRV-Grenzwerte

  • Frist: Antrag vor Bestellung

Die ausführlichen Teilnahmebedingungen finden sich in der Wegleitung.