Gebäude

Wärmeverbünde

Was wird gefördert?

Teilnahmebedingungen

Was wird gefördert?

Das Programm fördert mit erneuerbaren Energiequellen oder Abwärme betriebene Wärmeverbünde in der Schweiz, die neu errichtet oder erweitert werden, sowie die Umstellung bestehender Wärmeverbünde von fossilen auf erneuerbare Energiequellen oder Abwärme.

Um eine Förderung zu erhalten, muss ein Projekt vor der ersten namhaften Auftragsvergabe (z.B. Bestellung Kessel oder Werkvertrag) am Programm angemeldet werden. Die Förderbeiträge werden an den Wärmeverbundbetreiber ausbezahlt.

Teilnahmebedingungen

  • Technologie: Neubau oder Erweiterung eines Wärmeverbunds mit erneuerbaren Energiequellen oder Abwärme; bei Umstellung eines bisher fossil betriebenen Wärmeverbunds muss zudem zwingend auch das Wärmenetz erweitert werden. Die Wärme wird als Komfortwärme verteilt.

  • Auflagen und Vorschriften: Keine Anschlussverpflichtung, keine gesetzlichen Einschränkungen für den fossilen Weiterbetrieb

  • Wirkungsaufteilung: Nicht rückzahlbare staatliche Förderbeiträge müssen mitgeteilt werden

  • Einsatzort: Schweiz

  • Frist: Anmeldung vor Investitionsentscheid

Die ausführlichen Teilnahmebedingungen finden sich in der Wegleitung.

31/05/2024

Wegleitung Wärmeverbünde