Stiftung KliK
Gesetzliche Grundlagen
Pariser Übereinkommen und Schweizer CO₂-Gesetz
Letzte Aktualisierung: Mai 2025
Pariser Übereinkommen
Im Dezember 2015 verabschiedete die 21. Konferenz der Vertragsstaaten zur Klimarahmenkonvention (UNFCCC) das Pariser Übereinkommen. Als Nachfolgeabkommen zum 1997 verabschiedeten Kyoto-Protokoll stellt es die internationale Klimapolitik seit 2021 auf neue Füsse.
Mit dem Pariser Übereinkommen einigte sich die Weltgemeinschaft darauf, die Erderwärmung auf deutlich unter 2 Grad Celsius im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter zu begrenzen. In Artikel 6.2 sieht es vor, dass Staaten die konkrete Umsetzung von Aktivitäten zur Steigerung der Ambition bei der Verminderung von Treibhausgasemissionen in einem bilateralen Klimaabkommen verbindlich regeln können. Artikel 6.4 wiederum schafft die Grundlage dafür, dass entsprechende Aktivitäten unter Aufsicht der UNFCCC ergriffen werden können. Dieser Mechanismus befindet sich noch im Aufbau.